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   VGH Bayern, 06.07.2015 - 9 C 15.1202   

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https://dejure.org/2015,21138
VGH Bayern, 06.07.2015 - 9 C 15.1202 (https://dejure.org/2015,21138)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.07.2015 - 9 C 15.1202 (https://dejure.org/2015,21138)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Juli 2015 - 9 C 15.1202 (https://dejure.org/2015,21138)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Streitwertbeschwerde; sanierungsrechtliche Genehmigung; Klage der Gemeinde; Streitwertbeschwerde der beigeladenen Bauherrin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertfestsetzung für eine baurechtliche Genehmigung für die Nutzungsänderung einer bestehenden Gastwirtschaft mit Beherbergungsbetrieb in eine Unterkunft für Asylbewerber

  • rewis.io

    Streitwertbeschwerde, Nutzungsänderung, Baugenehmigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 52 Abs. 1; GKG § 68 Abs. 1
    Streitwertfestsetzung für eine baurechtliche Genehmigung für die Nutzungsänderung einer bestehenden Gastwirtschaft mit Beherbergungsbetrieb in eine Unterkunft für Asylbewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Gießen, 19.06.2017 - 1 L 3458/17

    Verhältnis Baugenehmigung zu sanierungsrechtlicher Genehmigung, Kein Drittschutz

    Auf die vorliegende Fallgestaltung, in der die Antragstellerin eine Baugenehmigung mir der Begründung angreift, es fehle an der von ihr versagten sanierungsrechtlichen Genehmigung, kann diese Empfehlung entsprechend angewandt werden, da auch hier das Einvernehmenserfordernis gemäß § 145 Abs. 1 Satz 2 BauGB als Ausprägung der gemeindlichen Planungshoheit streitgegenständlich ist (vgl. Bayer. VGH, Beschluss vom 06.07.2015 - 9 C 15.1202 -, juris, Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 27.02.2023 - 1 E 7/23

    Streitwertbeschwerde; Baunachbarklage; Garage

    Die Bedeutung der Sache für den Beklagten beeinflusst den Streitwert ebenso wenig (BVerwG, Beschl. v. 15. März - VII C 6.76 -, juris Rn. 4) wie deren Bedeutung für den Beigeladenen (BayVGH, Beschl. v. 3. August 2012 - 15 C 12.870 -, juris Rn. 3, 4; BayVGH, Beschl. v. 6. Juli - 9 C 15.1202 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschl. v. 4. Mai 1999 - 5 A 5682/97 - zitiert nach Beck-online; Dörndorfer in: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 5. Auflage 2021, GKG § 52 Rn. 2, 3 m. w. N.; Jochen Hofmann-Hoeppel/Michael Luber/Heinz Schäfer in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Auflage 2021, GKG § 52 Rn. 6; Elzer, a. a. O., Rn. 10, 13).
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